ePA, eRezept & eAU
ePA, eRezept und eAU: Die drei zentralen TI-Dienste¶
Ein Patient fragt: „Kann ich meine Unterlagen in die ePA importieren?" Ein anderer: „Warum kriege ich das eRezept per QR-Code?" Eine Arzthelferin: „Wo sehe ich, ob die eAU angekommen ist?" Drei Systeme, drei Fragen. Hier die Antworten.
Die ePA (elektronische Patientenakte)¶
Was ist die ePA?¶
Die ePA ist eine zentrale, digitale Gesundheitsakte für jeden Patienten. Sie wird von der gematik betrieben. Der Patient kann darin Dokumente speichern und verwalten – Arztbriefe, Laborbefunde, Röntgenbilder, Impfpass, sogar Medikamentenlisten.
Der Patient entscheidet, wer Zugriff hat: „Darf dieser Arzt meine Akte sehen?" Ja oder nein.
ePA ab 2025: Opt-Out statt Opt-In¶
Seit Januar 2025 hat sich das Regelwerk geändert. Alle Patienten erhalten automatisch eine ePA – es sei denn, sie widersprechen (Opt-Out). Das ist ein großer Wechsel vom früheren Opt-In (Patient musste aktiv zustimmen).
Das bedeutet für die Praxis: Viele neue Patienten haben plötzlich eine ePA. Sie sollten frühzeitig fragen: „Können wir Ihre Unterlagen in die ePA hochladen?"
Im Praxisalltag¶
Sie stellen eine Diagnose, schreiben einen Brief. Sie können diesen Brief mit dem eHBA digital signieren und direkt in die ePA des Patienten hochladen (mit seiner Zustimmung). Der Patient hat ihn sofort online.
Das erspart: Papier ausdrucken, patient mitnehmen, Patient muss es archivieren. Die ePA ist zentralisiert.
Der Sicherheitsaspekt: Zugriffsprotokollierung¶
Wichtig: Die ePA protokolliert jeden Zugriff. Der Patient kann sehen: „Am 15.3. um 14:30 hat Dr. Meyer meine Akte angesehen." Das ist ein Feature – keine Komplikation. Der Patient vertraut, dass nur Befugte zugreifen.
Sie sollten also keine ePA-Zugriffe machen, die nicht dokumentiert werden dürfen. Immer mit ärztlicher Indikation arbeiten.
Ihr Zugriff auf die ePA¶
Sie nutzen Ihren eHBA und den Konnektor, um auf die ePA zuzugreifen. Das PVS kann integriert sein – Sie sehen eine Schaltfläche „ePA abrufen", und das System holt die Unterlagen.
Falls Sie keine ePA-Integration haben, müssen Sie einen ePA-Client nutzen (eine separate Software). Das ist aufwendiger.
Das eRezept¶
Was ist das eRezept?¶
Das eRezept ist die elektronische Variante des klassischen rosa Rezepts (Muster 16). Sie schreiben das Rezept im PVS, signieren es mit Ihrem eHBA, und das System erzeugt einen QR-Code.
Der Patient bekommt diesen QR-Code (per Papier, per E-Mail, oder per Handy-App). Mit dem QR-Code kann der Patient in jede Apotheke gehen und sagt: „Hier ist mein eRezept." Die Apotheke scannt den Code, und das Medikament wird dispensiert.
Das eRezept ist Pflicht¶
Seit 2024 ist das eRezept für alle Ärzte verpflichtend – mit wenigen Ausnahmen (z. B. im Notbetrieb, wenn der Konnektor ausfällt).
Das heißt: Papierrezepte sind jetzt die Ausnahme, nicht die Regel. Das ist ein großer Change für viele Praxen, besonders traditionelle.
Im Praxisalltag¶
Sie schreiben ein Rezept. Das PVS fragt: „eRezept oder Papier?" Sie klicken „eRezept". Das System verbindet sich mit Ihrem Konnektor, signiert das Rezept mit Ihrem eHBA (Sie geben die PIN ein), und generiert den QR-Code.
Der Vorgang dauert wenige Sekunden – aber er braucht den funktionierenden Konnektor. Wenn der Konnektor rot leuchtet, müssen Sie auf Papierrezepte ausweichen.
Der gematik-Server¶
Die eRezepte werden auf einem zentralen Server der gematik gespeichert. Der QR-Code ist ein Verweis auf diesen Server. Das bedeutet: Selbst wenn der Patient den QR-Code verliert, kann er die Apotheke anrufen und die gematik direkt fragen: „Welche eRezepte für mich gespeichert?" Das ist ein Sicherheitsfeature.
Wichtig: Sie müssen auf diesem Server ein Konto haben und Ihre eRezepte hochladen können. Das regelt der TI-Dienstleister oder das PVS.
Besonderheit: Betäubungsmittel (BtM-eRezepte)¶
Für Betäubungsmittel (z. B. Opioid-Analgetika) gibt es spezielle eRezepte. Die Regel ist strenger – höhere Sicherheit, mehr Dokumentation. Das PVS sollte das automatisch handhaben.
Die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)¶
Was ist die eAU?¶
Die eAU ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – der Ersatz für den papiernen Krankschein.
Wenn Sie einen Patienten krankmelden, erstellen Sie die eAU im PVS. Das System verbindet sich mit der Krankenkasse des Patienten und übermittelt die Daten direkt. Der Patient bekommt eine Bescheinigung (meist digital oder per Post), und sein Arbeitgeber wird informiert.
Das ist komfortabel: Der Patient muss die Bescheinigung nicht zum Arbeitgeber tragen oder per Fax schicken. Es funktioniert automatisch.
eAU-Übermittlung¶
Die eAU wird direkt an die Krankenkasse übermittelt – das ist der Standardweg. Das PVS sollte das tun, sobald Sie die AU signieren.
Das heißt konkret: Sie brauchen beim Ausstellen der eAU die Krankenversicherungsdaten des Patienten (Krankenkasse, Versichertennummer). Das PVS hat das meist schon im Patientenstamm gespeichert.
Was Sie dokumentieren müssen¶
In der eAU speichern Sie: - Diagnose (ggf. verschlüsselt nach ICD-10) - Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit - Besonderheiten (z. B. Hausbesuch nötig, psychische Erkrankung)
Die eAU ersetzt den Papier-Krankschein vollständig. Der Patient braucht keine Kopie mehr mitzunehmen – die Krankenkasse hat die Original-Daten.
Im Notbetrieb (Konnektor weg)¶
Wenn der Konnektor ausfällt, können Sie keine eAU ausstellen. Sie müssen auf Papierform ausweichen (Muster 1 oder Muster 4). Das ist zulässig, aber Sie müssen es dokumentieren: Grund für den Papier-AU (z. B. „Konnektor-Ausfall 15.3.–17.3.").
Vergleich: ePA, eRezept, eAU¶
| Merkmal | ePA | eRezept | eAU |
|---|---|---|---|
| Was ist es? | Patientenakte | Rezept | Arbeitsunfähigkeit |
| Pflicht? | Opt-Out seit 2025 | Ja (ab 2024) | Ja |
| Wer speichert? | gematik-Server | gematik-Server | Krankenkasse |
| Patient hat Kontrolle? | Ja (Zugriff freigeben) | Teilweise (QR-Code teilen) | Nein (direkte Übermittlung) |
| Braucht Konnektor? | Ja | Ja | Ja |
| Fallback? | Papierausdrucke | Papierrezept Muster-16 | Papier-AU Muster 1/4 |
Checkliste: ePA, eRezept und eAU¶
- Ich verstehe, dass alle drei Dienste Pflicht für Vertragsärzte sind.
- Mein PVS unterstützt eRezepte – und ich habe einen Test gemacht.
- Ich weiß, wie ich die PIN für die eHBA-Signatur eingebe.
- Ich stelle eAUs elektronisch aus – und kenne den Papier-Fallback.
- Ich bin angemeldet beim gematik-eRezept-Server (oder mein PVS regelt das).
- Meine Patienten verstehen, was der eRezept-QR-Code ist.
- Ich dokumentiere die Diagnose in der eAU korrekt (ICD-10).
- Falls der Konnektor ausfällt, weiß ich, auf welche Papierform ich ausweiche.
- Für die ePA frage ich meine Patienten aktiv: „Darf ich Ihre Unterlagen hochladen?"
- Ich verstehe, dass die ePA-Zugriffe protokolliert werden – nur mit ärztlicher Indikation arbeiten.
- Mein PVS ist für alle drei Dienste konfiguriert.
- Ich kenne die Besonderheiten: BtM-eRezepte, eAU-Verschlüsselung, ePA-Consent.